Rechtsprechung
KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1686 BGB, § 6 FamFG, § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 151 Nr 2 FamFG, § 159 FamFG
Rechtspflegerablehnung in einer Kindschaftssache: Ausschluss eines für das Kind bestellten Rechtsanwalts von der Kindesanhörung im Auskunftsverfahren über die persönlichen Verhältnisse des Kindes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 6
Anspruch eines Vaters auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse gemeinsamer Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.12.2018 - 171 FH 66/18
- KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1434
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.06.2018 - XII ZB 46/18
Befugnis zweier Eltern zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für ihre betroffenen …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Allerdings ist ein sorgeberechtigte Elternteil ungeachtet seiner eigenen Verfahrensbeteiligung auch befugt, einen Rechtsanwalt zur Vertretung des Kindes im Kindschaftsverfahren zu beauftragen (vgl. BGH FamRZ 2018, 1512).Bereits im Beschluss des Kammergerichts vom 30.8.2018 - 18 WF 89/18 - ist ausgeführt worden, dass die Mutter als Auftraggeberin eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigen der Kinder hat und somit in der Lage ist, ihre Interessen und Vorstellungen im Verfahren zweifach einzubringen (vgl. auch BGH FamRZ 2018, 1512); Dies gilt vorliegend insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verfahrensbevollmächtigte ausgeführt hat, dass er die Kinder und die familiäre Situation seit 2013 kennt.
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15
Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Es entspricht daher ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Kinder ab 3 Jahren anzuhören sind (vergleiche BGH FamRZ 2016, 1439 Rn. 46 m.w.N.). - BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16
Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Diese Anhörungsverpflichtung gilt auch, in einem Verfahren gem. § 1686 BGB (vgl. BGH FamRZ 2017, 378 Rn. 33).
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Dies kann dann geboten sein, wenn so im Einzelfall eine bessere Sachaufklärung zu erwarten ist (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060). - BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11
Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Diese wird regelmäßig durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gemäß § 158 FamFG gesichert (vgl. BGH FamRZ 2011, 1788). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
'Das Kind ist nicht Objekt eines Verfahrens, sondern muss in seiner Individualität als Grundrechtsträger (Art. 2 Abs. 1 GG) beachtet werden und daher auch die Möglichkeit haben, seinen Willen persönlich darzulegen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht FamRZ 1981, 124). - BGH, 26.07.2017 - XII ZB 85/17
Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Wie auch bereits die Mutter ausgeführt hat, sind die Rechte der Kinder betroffen, da eine Auskunft auch grundsätzlich Bereiche berühren kann, in denen ein minderjähriges Kind persönliche Entscheidung treffen kann (vgl. BGH FamRZ 2017, 1666 Rn. 11;… Müko/BGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1686 Rn. 9). - BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1220, 1221;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42, Rn. 9). - BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Unterlassene Anhörung des nichtehelichen Kindes bei Ablehnung der Ersetzung der …
Auszug aus KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Eine unterbliebene Anhörung des Kindes verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2002, 229).